GEMA

Das Ziel der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat sich in mittlerweile gut 100 Jahren nicht geändert: Nach wie vor geht es darum, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen, ihre Interessen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Diese Aufgabe nimmt in Deutschland für urheberrechtlich geschützte Werke der Musik ausschließlich die GEMA wahr.

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GVL

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V..
Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label.
Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten.

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